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Rechtliches

AGB

Zuletzt aktualisiert am 24.09.2026

Stand: September 2026 — Zuletzt aktualisiert am 24.09.2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von JUVAPIX – Niklas Klein (Einzelunternehmen) gegenüber Unternehmen (B2B im Sinne des § 1 UGB).

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 JUVAPIX – Niklas Klein (Einzelunternehmen) (im Folgenden „Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem beauftragenden Unternehmen (im Folgenden „Kunde" oder „beauftragendes Unternehmen") über die Erstellung, Betreuung und Wartung von Websites, Web-Applikationen und damit verbundenen Dienstleistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen anwendbar, sohin B2B im Sinne des § 1 UGB. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des KSchG sind ausgeschlossen.

1.2 Mit der Beauftragung bestätigt das beauftragende Unternehmen ausdrücklich, dass es den Vertrag als Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt. Die Agentur ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. Firmenname, UID-Nummer, Gewerbenachweis). Unrichtige Angaben zur Unternehmereigenschaft gehen zu Lasten des Kunden; dieser hat die Agentur von allen daraus entstehenden Nachteilen schad- und klaglos zu halten.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem beauftragenden Unternehmen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des beauftragenden Unternehmens werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des beauftragenden Unternehmens widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des beauftragenden Unternehmens durch die Agentur bedarf es nicht.

1.5 Änderungen der AGB werden dem beauftragenden Unternehmen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird das beauftragende Unternehmen in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. Widerspricht das beauftragende Unternehmen den geänderten AGB fristgerecht, so gelten die bisherigen AGB für dieses Vertragsverhältnis fort. Die Agentur ist in diesem Fall jedoch berechtigt, den Vertrag aufgrund des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.7 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Agentur durch den Kunden zustande. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

2. Leistungsumfang und Hosting

2.1 Allgemeiner Leistungsumfang. Die Agentur erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen. Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere: Webdesign und Webentwicklung; Hosting und Wartung (WaaS – Website as a Service); Suchmaschinenoptimierung (SEO); individuelle Web-Applikationen und CRM-Systeme.

Teilleistungen, die der Vorbereitung der Hauptleistung dienen, können separat abgerechnet werden. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2 Social Media Kanäle. Die Agentur weist das beauftragende Unternehmen vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen" (z. B. Facebook) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Die Agentur kann nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

2.3 Hosting und Verfügbarkeit. Die Agentur bemüht sich um eine branchenübliche, hohe Verfügbarkeit der gehosteten Websites. Eine Verfügbarkeit von 100 % kann jedoch nicht garantiert werden. Kurzfristige Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, höherer Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern (z. B. Rechenzentren, Domain-Registraren) stellen keinen Mangel dar. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

2.4 Externe Links und Social-Media-Verlinkungen. Die Website der Agentur enthält Verlinkungen zu externen Webseiten und Social-Media-Profilen (z. B. Instagram, LinkedIn, TikTok, Facebook, YouTube, X). Mit dem Anklicken eines solchen Links verlässt der Nutzer die Website der Agentur; es gelten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Nutzungsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters, denen der Nutzer durch das Anklicken automatisch zustimmt bzw. sich unterwirft. Die Agentur hat auf Inhalt, Verfügbarkeit und Ausgestaltung dieser fremden Seiten keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat ein Unternehmen die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Das einladende Unternehmen anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl noch keine Leistungspflichten übernommen worden sind.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem einladenden Unternehmen nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen (z. B. Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Vermarktungsstrategien). Das einladende Unternehmen verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. zu nutzen.

3.5 Soferne das einladende Unternehmen der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die es bereits vor der Präsentation gekommen ist, so ist dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gilt die Idee als neu und von der Agentur präsentiert.

3.6 Das einladende Unternehmen kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei der Agentur ein.

4. Auftragsabwicklung, Content-Änderungen und Mitwirkungspflichten

4.1 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen und elektronische Dateien) sind vom beauftragenden Unternehmen zu überprüfen und von ihm freizugeben. In der Erstellungsphase der Website sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis inkludiert. Weitere Korrekturschleifen sowie darüber hinausgehende Änderungswünsche gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

4.2 Mitwirkungspflichten: Das beauftragende Unternehmen wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Firmenfarben) und Zugänge (z. B. Domain, Hosting, E-Mail-Postfächer) in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Das beauftragende Unternehmen trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen.

4.3 Fertigstellungsfrist: Die von der Agentur genannte Fertigstellungszeit (in der Regel 7 bis 14 Tage ab Auftragsbestätigung) setzt voraus, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht rechtzeitig und vollständig nachkommt. Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, verlängert sich die Frist entsprechend. Die Frist beginnt erst, sobald alle erforderlichen Materialien und Zugänge vollständig bei der Agentur eingegangen sind.

4.4 Projektstillstand: Ruht das Projekt länger als 60 Tage aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (insbesondere fehlende Inhalte, ausstehende Freigaben oder Nichterreichbarkeit), ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Beim WaaS-Abo beginnt die monatliche Abrechnung in diesem Fall spätestens 60 Tage nach Auftragsbestätigung, auch wenn die Website mangels Mitwirkung des Kunden noch nicht veröffentlicht werden konnte.

4.5 Content-Änderungen im Rahmen von Care-Paketen: Eine im jeweiligen Care-Paket inkludierte Content-Änderung umfasst einen Bearbeitungsaufwand von maximal 20 Minuten (z. B. Anpassung bestehender Texte, Austausch von Bildern, Aktualisierung von Kontaktdaten). Nicht umfasst sind strukturelle oder gestalterische Änderungen (z. B. neue Seiten, neue Funktionen); diese gelten als Zusatzleistungen.

Content-Änderungen sind gesammelt in einer einzigen, vollständigen Nachricht per E-Mail an mail@juvapix.at zu übermitteln. Jede gesammelte Nachricht gilt als eine Content-Änderung, sofern der Aufwand 20 Minuten nicht übersteigt. Über mehrere Nachrichten verteilte Änderungswünsche gelten jeweils als eigene Content-Änderung.

Übersteigt der Aufwand einer Nachricht 20 Minuten, wird je angefangener weiterer 20 Minuten eine zusätzliche Content-Änderung des laufenden Monats verbraucht. Ist das Monatskontingent erschöpft, informiert die Agentur den Kunden vor Ausführung und rechnet die Mehrleistung nach gesonderter Beauftragung ab. Nicht genutzte Content-Änderungen verfallen am Monatsende.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung").

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des beauftragenden Unternehmens, letztere nach vorheriger Information an das beauftragende Unternehmen. Die Agentur wird diese Dritten sorgfältig auswählen.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem beauftragenden Unternehmen namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat das beauftragende Unternehmen einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind das beauftragende Unternehmen und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann das beauftragende Unternehmen vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem es der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des beauftragenden Unternehmens wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vergütung, Honorar und Vergütungsmodelle

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei monatlichen Abos und Care-Paketen erfolgt die Abrechnung im Voraus.

7.2 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Bei Überschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich.

7.3 Spezifische Vergütungsmodelle:

(1) WaaS-Abo (Website as a Service): Bei Wahl des WaaS-Abo-Modells zahlt der Kunde einen monatlichen Festpreis, der die Erstellungskosten der Website sowie das Care-Paket „Basic" (bei CRM/Web-App-Projekten das Paket „Lite") umfasst. Der monatliche Preis richtet sich nach dem gewählten Website-Typ gemäß der aktuellen Preisliste. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Hosting, SSL-Zertifikat und ein monatliches Backup sind inkludiert.

(2) Erstellungspreis + JUVAPIX Care: Bei Wahl dieses Modells zahlt der Kunde die einmaligen Erstellungskosten gemäß Preisliste sowie zwingend zusätzlich ein monatliches JUVAPIX Care-Paket seiner Wahl (Basic, Advanced oder Premium; bei CRM/Web-App-Projekten ausschließlich „Lite" oder „Unlimited"). Das Care-Paket ist untrennbarer Bestandteil des Erstellungspreis-Modells und kann nicht unabhängig von der Website-Lizenz abbestellt werden.

(3) Upgrade und Downgrade: Ein Upgrade auf ein höheres Care-Paket ist jederzeit möglich und wird zum Beginn des Folgemonats wirksam. Beim WaaS-Abo wird der enthaltene Basic-Anteil angerechnet. Ein Downgrade kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erklären. Soweit im höheren Paket jedoch Leistungen enthalten sind, die die Agentur bei Dritten mit jährlicher Laufzeit einkaufen muss (insbesondere Domains und E-Mail-Postfächer), wird das Downgrade hinsichtlich dieser Leistungen erst zum Ende des laufenden Vertrags- bzw. Domain-Jahres wirksam; der Differenzbetrag wird bis dahin weiterverrechnet.

(4) Anspruch auf Website-Relaunch: Der im Premium-Care-Paket vorgesehene Anspruch auf einen Website-Relaunch nach 36 Monaten besteht nur, wenn der Kunde das Premium-Care-Paket durchgehend für mindestens 36 Monate genutzt hat. Unterbrechungen durch Downgrades setzen die Frist außer Kraft; sie beginnt bei Rückkehr zum Premium-Paket von vorn.

7.4 Preisanpassungen: Die Agentur ist berechtigt, die monatlichen Entgelte (WaaS-Abo und Care-Pakete) sowie die Erstellungspreise für künftige Aufträge anzupassen, insbesondere bei Änderungen der eigenen Bezugskosten (z. B. Hosting, Domains, Lizenzen) oder der allgemeinen Kostenentwicklung. Preisanpassungen laufender Verträge werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Erhöht sich das monatliche Entgelt um mehr als 10 % innerhalb eines Vertragsjahres, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu; dieses ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich (E-Mail genügt) auszuüben.

8. Zahlung und Zahlungsverzug

8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Das beauftragende Unternehmen ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, außer die Forderung wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8.2 Einbehalt von Zahlungen: Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Zahlungen nicht zurückgehalten werden. Bei wesentlichen, fristgerecht gerügten Mängeln ist der Kunde berechtigt, einen im angemessenen Verhältnis zum Mangel stehenden Teil der Vergütung bis zur Mängelbehebung zurückzubehalten; ein darüber hinausgehendes Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

8.3 Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Weiters verpflichtet sich das beauftragende Unternehmen, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen (Mahnung je mindestens € 20,00 sowie die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts).

8.4 Leistungsaussetzung (Offline-Nahme): Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei monatlichen Entgelten in Verzug und wurde er unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen erfolglos gemahnt, ist die Agentur berechtigt, die Website vorübergehend offline zu nehmen bzw. ihre Leistungen auszusetzen, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Aussetzung bestehen.

8.5 Terminverlust: Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

9. Eigentumsrecht, Urheberrecht und Vertragsende

9.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte), bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke im Eigentum der Agentur. Das beauftragende Unternehmen erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.

9.2 Quellcode und offene Dateien: Der Kunde erwirbt ausschließlich das vereinbarte Nutzungsrecht an der Website. Der Quellcode, die technische Infrastruktur und die Systemumgebung verbleiben im Eigentum der Agentur; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder sogenannter „offener Dateien" besteht nicht. Mit der Kündigung der Website-Lizenz erlischt das Nutzungsrecht.

9.3 Schutz vor widerrechtlicher Nutzung: Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Das beauftragende Unternehmen haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9.4 Abwicklung bei Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrags wird die Website von der Agentur offline genommen. Eine im Care-Paket inkludierte, für den Kunden registrierte Domain wird dem Kunden auf Wunsch übertragen (Domain-Transfer), sofern keine offenen Forderungen bestehen; ab der Übertragung trägt der Kunde die laufenden Domainkosten selbst. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte sowie über die Website erhobene Kundendaten (z. B. Formulareingaben) werden dem Kunden auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

10. Kennzeichnung und Referenznennung

10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und Websites auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem beauftragenden Unternehmen dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Referenzhinweis und Showroom: Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des beauftragenden Unternehmens dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere im „Showroom" auf der eigenen Website mit Namen, Projektbeschreibung und Firmenlogo auf die zum beauftragenden Unternehmen bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen (insbesondere per E-Mail an mail@juvapix.at). Nach Eingang des Widerrufs wird die Agentur das Projekt unverzüglich entfernen bzw. nicht aufnehmen.

11. Gewährleistung und Mängelrüge

11.1 Mängelrügefrist: Das beauftragende Unternehmen hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail genügt) unter Beschreibung des Mangels zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (Abnahmefiktion). Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen und genehmigt, wenn der Kunde die Website produktiv nutzt, insbesondere durch Veröffentlichung oder durch Verweis auf die Website im Geschäftsverkehr. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung.

11.2 Mängelbehebung: Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet die Agentur zunächst Verbesserung (Nachbesserung) innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung wiederholt fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Gewährleistungsrechte zu.

11.3 Rechtliche Zulässigkeit: Es obliegt dem beauftragenden Unternehmen, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche (insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche) Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12. Haftung und Produkthaftung

12.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12.2 Haftungsbegrenzung bei Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien aufgetreten wäre.

12.3 Freistellung durch den Kunden: Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos und Marken) frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält das beauftragende Unternehmen die Agentur schad- und klaglos einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

12.4 Verfall: Schadenersatzansprüche des beauftragenden Unternehmens verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1 Ordentliche Kündigung beim WaaS-Abo. Das WaaS-Abo hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wird. Es ist sodann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar.

13.2 Vorzeitige Kündigung des WaaS-Abos (Abstandszahlung). Eine Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit ist auf Wunsch des Kunden möglich; in diesem Fall wird eine Abstandszahlung in Höhe von 60 % der bis zum Ende der Mindestlaufzeit verbleibenden monatlichen WaaS-Abo-Entgelte sofort zur Zahlung fällig (Terminsverlust). In dieser Pauschale sind die von der Agentur ersparten Aufwendungen bereits berücksichtigt; dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher sind.

13.3 Kündigung beim Erstellungspreis-Modell. Das im Erstellungspreis-Modell verpflichtende JUVAPIX Care-Paket hat keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen. Eine Kündigung beendet jedoch stets die gesamte Website-Lizenz einschließlich des dazugehörigen Care-Pakets – eine isolierte Kündigung allein des Care-Pakets unter Beibehaltung der Lizenz ist ausgeschlossen.

13.4 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Nachfrist von 14 Tagen verzögert wird; der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen (z. B. Zahlung oder Mitwirkungspflichten) verstößt; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen; oder der Kunde trotz Hinweises der Agentur auf der Veröffentlichung von Inhalten besteht, die offensichtlich gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstoßen.

Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch die Agentur aufgrund von Zahlungsverzug des Kunden kommt bei laufenden WaaS-Abos die Abstandszahlungsregelung gemäß Punkt 13.2 (Terminsverlust) vollumfänglich zur Anwendung.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)

14.1 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird zwischen der Agentur und dem Kunden eine Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Diese regelt die grundlegenden Pflichten und Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die genauen Bestimmungen werden im Einzelfall vereinbart.

14.2 Unterauftragsverarbeiter: Die Agentur setzt zur Verwaltung und Bearbeitung von Anfragen und Kundendaten Dienste der Google Ireland Limited (insbesondere Google Sheets) als weitere Auftragsverarbeiter ein. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

15. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Recht: Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem beauftragenden Unternehmen unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf das beauftragende Unternehmen über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.3 Gerichtsstand: Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem beauftragenden Unternehmen ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf geschlossenen Verträgen wird das für den Sitz der Agentur in Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, das beauftragende Unternehmen an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16. Bestätigung

Das beauftragende Unternehmen bestätigt durch seine Unterschrift (bzw. durch die digitale Beauftragung), die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.

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